Wahrscheinlich hat jeder Elektroniker seine Karriere als Auszubildender begonnen und kann sich folglich noch in diese anspruchsvolle Zeit hineinversetzen. Das Thema "Ausbildung" wird natürlich auch im Handwerk fest geregelt und ist an Gesetze und Verordnungen gebunden, auch wenn viele Azubis dies im Rahmen der Ausbildung anders wahrnehmen.

Zeit, sich näher mit den Rahmenbedingungen der Auszubildung auseinanderzusetzen und zudem zu erläutern, welche Kenntnisse der Azubi nach dem ersten Jahr im elementaren Bereich "Montieren und Installieren" besitzen sollte. Halte ihre Azubis diesen Anforderungen stand?
 

Die wichtigsten Informationen zur Ausbildung Elektroniker

Bei der Ausbildung zum Elektroniker handelt es sich um eine duale Ausbildung. Die Art der Ausbildung zeichnet sich dadurch aus, dass sie sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule stattfindet. In der Berufsschule wird das theoretische Wissen vermittelt, welches der Auszubildende für den Beruf benötigt. Das Fachwissen wird in der Berufsschule in verschiedenen Lernfeldern vermittelt, außerdem finden Fächer wie Mathematik, Deutsch, Englisch oder Sport statt. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Diese kann je nach Schulbildung oder nach anderen Referenzen der Auszubildenden auf 3 bzw. 2,5 Jahre verkürzt werden. Um die Ausbildung in dem Beruf Elektroniker zu starten, wird die Mittlere Reife als Schulabschluss empfohlen.

Die Arbeit als Elektroniker findet für gewöhnlich in Werkstätten, in Werkhallen, im Büro oder beim Kunden vor Ort statt. In Bezug auf den Arbeitsort bietet die Ausbildung zum Elektroniker eine große Abwechslung, was für viele Auszubildende einen interessanten Mehrwert liefert. Die Interessen der Auszubildenden sollten grundsätzlich in Richtung Technik und Elektronik gehen. Zu beachten ist auch, dass die Auszubildenden Spaß am Umgang mit den Fächern Mathe, Physik und Informatik mitbringen sollten. Die Verdienstmöglichkeiten variieren je nach Bundesland. Als Richtwert lassen sich im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich 650 Euro und im letzten Ausbildungsjahr bis zu 1.060 Euro ausmachen. Freie Ausbildungsplätze sind zurzeit häufig zu finden, da der Beruf sehr gefragt ist und gute Zukunftsaussichten bietet.
 

Die Ausbildung Elektroniker – Eine Übersicht der Fachbereiche

Elektroniker besitzen ein umfangreiches Einsatzgebiet, weshalb dieser Beruf im Handwerk in verschiedene Fachbereiche unterteilt wird. Dazu gehören unter anderem die Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik und Informations- und Telekommunikationstechnik.

Elektroniker, die in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik arbeiten, haben als Schwerpunkt die Arbeit mit elektronischen Systemen und Anlagen in Gebäuden. Hauptsächlich ist dieser Fachbereich zuständig für die Errichtung des Stromnetzes im Gebäudebau. Zusätzlich wartet er die bereits bestehenden Stromnetze von Kunden und sichert so die konstante Stromverteilung. Sollten Störungen im Stromnetz vorliegen, so kümmert er sich um die Ausbesserung. Die Fachrichtung Automatisierungstechnik spezialisiert sich auf die Errichtung und Steuerung von Verkehrssystemen oder Produktionsrobotern. Nach einem Schaltplan werden elektrische Anlagen durch das Verlegen und Bündeln von Drähten oder das Anbringen von Sensoren gebaut. Im Anschluss werden die zusammengebauten Anlagen bzw. Systeme am Rechner programmiert, damit beispielsweise der Produktionsroboter zur richtigen Zeit den passenden Bewegungsablauf vollzieht.

In der Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik beschäftigt sich der Elektroniker mit dem Einrichten von Netzwerk-, Telefon- und Alarmanlagen. So werden beispielsweise moderne Alarmsysteme errichtet und programmiert, auf deren Daten die Kunden von jedem beliebigen Standort zugreifen können.
Was sollte der Ausbildungsbetrieb beachten?
Ausbildungsbetriebe, die in Betracht ziehen, einen Azubi einzustellen, sollten gewisse Gesetze und Verordnungen kennen. Als übergeordnetes Gesetz steht das Berufsbildungsgesetz, kurz BBIG. In diesem werden alle ausbildungsrelevanten Grundsätze wie Prüfungen, Verträge, Eignungen der Ausbildenden/Ausbilder und der Ausbildungsstätte sowie viele weitere Grundsätzlichkeiten geregelt. Das oberste Ziel der dualen Berufsausbildung ist gemäß Paragraph 1 BBIG die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse (berufliche Handlungsfähigkeit) in einer sich wandelnden Arbeitswelt zu erlernen. Für das Handwerk gilt insbesondere die Handwerksordnung. In dieser wurden viele Bestimmungen aus dem Berufsbildungsgesetz übernommen, jedoch um viele handwerksspezifische Regelungen erweitert. Die jeweiligen zuständigen Handwerkskammern sind somit der direkte Ansprechpartner, wenn es um die Ausbildung im Handwerk geht.
 

Die Ausbildungsordnung

In der Ausbildungsordnung (§ 5 Abs. 1 BBIG) sind folgende Punkte verpflichtend festzuhalten:

  1. Die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird,
  2. die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
  3. die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
  4. eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan),
  5. die Prüfungsanforderungen.
     

Der Ausbildungsrahmenplan für Elektroniker

Der Ausbildungsrahmenplan ist eine sachliche und zeitliche Anleitung, die der Vermittlung von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse durch den Betrieb dienen soll. Ausbildungsbetriebe sind nach § 14 BBIG verpflichtet, die Berufsausbildung „planmäßig“ zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Jeder Betrieb, der einen Auszubildenden hat, sollte daher den Ausbildungsrahmenplan kennen. Dieser Rahmenplan dient als Stütze für den betrieblichen Ausbildungsplan, den jeder Betrieb für sich selbst erstellen sollte.

Dieser Ausbildungsrahmenplan für den Elektroniker beinhaltet Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, die der Azubi während seiner dualen Ausbildungszeit beigebracht bekommen sollte, sowie Fertigkeiten, die er selbstständig erarbeiten sollte. Jedoch sind auch betriebswirtschaftliche Fähigkeiten, die jeder Elektroniker beherrschen und kennen sollte, in solchen Paragraphen erwähnt. Im vorliegenden Fall konzentrieren wir uns auf die Grundbildung von Elektrofachkräften, um so möglichst eine umfassende Gültigkeit der Darstellung zu erzielen.

Beginnen wir nun mit einer übersichtlichen Darstellung der Qualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens im ersten Lehrjahr im Bereich „Montieren und Installieren“ zu vermitteln sind.
 

Montieren und Installieren – Das erste Jahr als Elektroniker

Gemäß dem Ausbildungsrahmenplan soll der Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr verschiedene Qualifikationen im Bereich „Montieren und Installieren“ erwerben. Für den Erwerb dieser Kompetenzen sind innerhalb des Ausbildungsrahmenplans in Summe acht Wochen vorgesehen. So sollen angehende Elektrofachkräfte im Anschluss an das erste Ausbildungsjahr imstande sein, Auftragsunterlagen zu prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen sowie Abgrenzungen zu bauseitigen Leistungen festzulegen.

Auch das Beurteilen der vorhandenen Stromversorgung und das Planen von Änderungen sollte den Auszubildenden vermittelt werden. Zudem sollen diese befähigt werden, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festzulegen.

Ein weiterer elementarer Bestandteil des Bereichs „Montieren und Installieren“ ist das Festlegen von Leitungswegen und Gerätemontageorten unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit. Zudem ist dem Auszubildenden die Qualifikation zu vermitteln, die Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen zu können.

Auch das Bearbeiten von Werkstoffen soll im ersten Ausbildungsjahr gelehrt werden. So ist im Rahmen des Ausbildungsrahmenplans vorgesehen, dass das Bearbeiten von Materialien,
insbesondere mittels Sägen, Bohren, Senken und Gewindeschneiden vermittelt wird. Das Herstellen von Kleb- und Schraubverbindungen ist in diesem Zusammenhang ebenso zu nennen, wie das Zusammenbauen von Einschüben, Gehäusen und Schaltgerätekombinationen.

Weitere Qualifikationen, die dem Auszubildenden unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind, sind das Zusammenbauen von Einschüben, Gehäusen und Schaltgerätekombinationen sowie das Zerlegen und Montieren von Baugruppen und das Austauschen defekter Teile. Zudem soll der Azubi nach dem ersten Ausbildungsjahr befähigt sein, Leitungen auszuwählen sowie Baugruppen und Geräte zu verdrahten und diese darüber hinaus mit unterschiedlichen Anschlusstechniken zu verarbeiten. Zudem soll er imstande sein, Verteiler, Schalter, Steckvorrichtungen und Leitungsverlegesysteme auszuwählen und zu montieren.

Bildnachweis: ©stock.adobe.com/Industrieblick

 

Verfasst von Voltimum

Voltimum: Das Informationsportal für Elektroniker. 
Mehr Informationen finden Sie unter: www.voltimum.de