Seit 2009 gibt es Aufstiegsfortbildungen speziell für Ausbilder. Die Nachfrage nach solch einem anerkannten Abschluss ist von Unternehmensseite nicht so groß wie erhofft; dabei ist exzellent fortgebildetes Ausbildungspersonal ein Qualitätsmerkmal, mit dem sich auch beim Azubi-Recruiting punkten lässt. Nicht nur für Auszubildende, auch für Ausbilder ist eine kontinuierliche Personalentwicklung ein entscheidender Faktor, um die Attraktivität des Unternehmens zu beurteilen. Ausbildern ist deshalb grundsätzlich zum Antritt einer solchen Weiterbildung und Ablegung der dazugehörigen Prüfung als Gütereferenz ihrer beruflichen Bildung zu raten. Mögliche Aufstiegschancen für Ausbilder sind zum Beispiel die Weiterbildung „Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge“ oder „Geprüfter Berufspädagoge“, die im Folgenden noch einmal näher beschrieben werden.

 

Für hauptamtliche Ausbilder: Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge

Seit 2009 haben Ausbilder ebenso wie Weiterbildner die Möglichkeit, durch Ablegung einer Prüfung durch den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/in“ zusätzliche Kompetenzen zu erwerben von denen sie bei ihren betrieblichen Tätigkeiten profitieren und diese mit dem Abschluss zu dokumentieren. Durch die erfolgreiche Teilnahme und den Abschluss dieser Fortbildung lernen die Teilnehmer moderne geprüfte und erprobte berufspädagogische Methoden anzuwenden. Die Fortbildung eignet sich also zum Beispiel für hauptamtliche Ausbilder, aber auch für Trainer und Coaches, die mit der Personalentwicklung betraut sind. Die Kurse der Weiterbildung mit meist etwa 500 Unterrichtsstunden bereiten auf den Abschluss der Prüfung vor, in der die Bereiche „Lernprozesse und Lernbegleitung“, „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ und „Berufspädagogisches Handeln“ behandelt werden. Zur Prüfung zugelassen sind Absolventen einer dreijährigen Ausbildung mit mindestens einem Jahr Berufspraxis oder Absolventen einer anderen Ausbildung mit zweijähriger Berufserfahrung und bestandener Ausbildereignungsprüfung.
 

Für pädagogische Führungskräfte: Geprüfter Berufspädagoge

Mit dem Fortbildungsabschluss „Geprüfte/-r Berufspädagoge/-in“ weisen die Absolventen Kompetenzen nach, die sie zu Fachleuten für Bildungsmanagement in betrieblichen Bereichen machen. Im Vergleich mit dem Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen sind die Lerninhalte und Inhalte, die in der Prüfung zum geprüften Berufspädagogen behandelt werden, noch stärker auf das Gestalten und Organisieren von Bildungsprozessen in Unternehmen ausgerichtet, sie umfassen beispielsweise auch Planungs- und Managementprozesse. Ausbilder, die lediglich die Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben, brauchen zur Zulassung für die Weiterbildung zum geprüften Berufspädagogen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen, Fachwirte, Fachkaufleute und Industrie- und Handwerksmeister benötigen nur ein Jahr Berufspraxis. Interessenten mit Hoch- oder Fachhochschulabschluss müssen zwei Jahre im Beruf aktiv gewesen sein. Die Prüfung und Weiterbildung zum Berufspädagogen ist in die drei Teile  „Kernprozesse der beruflichen Bildung“, „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der Beruflichen Bildung“ und „Spezielle Berufspädagogische Funktionen“ unterteilt. 


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