Industriekaufmann/-frau
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird schriftlich meist in programmierter Form durchgeführt, bei der 40 Aufgaben in 90 Minuten bearbeitet werden müssen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die geprüft werden, beruhen auf den Inhalten des Ausbildungsrahmenplans des 1. Ausbildungsjahres.
Der Aufgabenanteil für Zwischenprüfung verteilt sich prozentual wie folgt auf die folgenden Prüfungsthemen:
- Beschaffung und Bevorratung: 50 %
- Produkte und Dienstleistungen: 30 %
- Kosten- und Leistungsrechnung: 20 %
Abschlussprüfung
Eine Zulassung zur Prüfung findet statt, wenn...
... die Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Termin endet, den die Kammer festgelegt hat.
... an der Zwischenprüfung teilgenommen wurde.
... das Berufsausbildungsverhältnis in der zuständigen IHK eingetragen ist.
... wenn Berichtshefte gepflegt wurden.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil und setzt sich wie folgt zusammen:
Geschäftsprozesse (schriftlich): 40 %
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (schriftlich): 20%
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich): 10%
Einsatzgebiet (mündlich): 20 %
In allen Prüfungsbereichen werden max. je 100 Punkte vergeben. Die Prüfung gilt letztendlich als bestanden, wenn eine ausreichende Leistung in den folgenden Gebieten gegeben ist:
Gesamtergebnis
Geschäftsprozesse
Einsatzgebiet
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle oder Wirtschafts- und Sozialkunde
Sobald in einem Prüfungsbereich die Leistung "ungenügend" erreicht worden ist, gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.
Benotung
sehr gut = 100 % - 92 %
gut = 91 % - 81 %
befriedigend = 80 % - 67 %
ausreichend = 66 % - 50 %
mangelhaft = 49 % - 30 %
ungenügend = 29 % - 00 %
Gesamtergebnis
- Geschäftsprozesse: 40 %
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 20 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 %
- Einsatzgebiet: 30 %
Die Abschlussprüfung ist letzendlich bestanden sobald in den folgenden Bereichen eine ausreichende Leistung erbracht wurde:
- im Gesamtergebnis
- im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse
- in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche:
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- im Prüfungsbereich Einsatzgebiet
Sobald ein Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet wurde, so ist die Prüfung nicht bestanden.